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   VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CE 21.853   

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VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CE 21.853 (https://dejure.org/2021,19525)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.06.2021 - 9 CE 21.853 (https://dejure.org/2021,19525)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 9 CE 21.853 (https://dejure.org/2021,19525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 ; VwGO § 44a
    Gewährung von Akteneinsicht in Akten zu einem Baugenehmigungsverfahren

  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 ; VwGO § 44a
    Akteneinsicht; Rechtsschutzbedürfnis; Anordnungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CE 21.853
    Es kann dabei offenbleiben, ob bereits § 44a VwGO der Zulässigkeit des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO wegen des Begehrens der Gewährung einer unselbständigen Verfahrenshandlung entgegenstand (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 2 C 16.15 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 7 CE 19.343 - juris Rn. 12 m.w.N.) oder im Interesse der Erlangung hinreichend effektiven Rechtsschutzes ggf. nicht zur Anwendung hätte kommen dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2013 - 3 CE 13.1453 - juris Rn. 25 m.w.N.; Stelkens/Schenk in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 44a Rn. 30 ff.).
  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 4 B 403/16

    Nachbarantrag gegen Unterbringung von Flüchtlingen in Doppelhaushälfte

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CE 21.853
    Ebenso kann dahinstehen, ob zugunsten der Antragstellerin ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wurde oder ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung vorliegend besonders hohen Hürden unterliegt, weil die von den Antragstellern begehrte Akteneinsicht eine Vorwegnahme der Hauptsache bedeutet hätte (vgl. HessVGH, B.v. 3.3.2016 - 4 B 403/16 - juris Rn. 10, 11).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CE 21.853
    Warum damit vorliegend nicht zugleich dem Akteneinsichtsrecht der Antragstellerin Genüge getan ist, sondern es aus Gründen der anwaltlichen Schweigepflicht (vgl. § 43a Abs. 2 Satz 3 BRAO) und berufsrechtlichen Gründen notwendig sein sollte, durch die Bevollmächtigte in dieselben Akten zweimal Einsicht zu nehmen, weil sonst Tatsachen im Rahmen der anwaltlichen Vertrauensbeziehung innerhalb des ausdrücklich oder konkludent bestimmten Verschwiegenheitsrahmens vom Mandanten mitgeteilt oder in einem inneren Zusammenhang damit in Erfahrung gebracht würden (vgl. BVerwG, U.v. 10.4.2019 - 7 C 23.18 - juris Rn. 29), ist bei der vorliegenden Sachlage von der Antragstellerin nicht nachvollziehbar dargetan.
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 7 CE 19.343

    Kein isolierter Anspruch auf Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CE 21.853
    Es kann dabei offenbleiben, ob bereits § 44a VwGO der Zulässigkeit des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO wegen des Begehrens der Gewährung einer unselbständigen Verfahrenshandlung entgegenstand (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 2 C 16.15 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 7 CE 19.343 - juris Rn. 12 m.w.N.) oder im Interesse der Erlangung hinreichend effektiven Rechtsschutzes ggf. nicht zur Anwendung hätte kommen dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2013 - 3 CE 13.1453 - juris Rn. 25 m.w.N.; Stelkens/Schenk in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 44a Rn. 30 ff.).
  • VG Ansbach, 23.06.2022 - AN 17 K 21.00698

    Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CE 21.853
    Die von der Antragstellerin sinngemäß angeführte Begründung für ihren Eilantrag, die im Baugenehmigungsverfahren begehrte Akteneinsicht habe der Abschätzung des Prozessrisikos gedient, weshalb sie hinsichtlich ihres Akteneinsichtsgesuchs nicht auf ein Klage- oder Antragsverfahren gegen die Baugenehmigung verwiesen werden könne, kann diesen nach erfolgter Erteilung der Baugenehmigung und nachdem die Antragstellerin nach den von ihr vorgelegten Nachweisen hiergegen rechtzeitig Klage erhoben hat (Az. AN 17 K 21.00698), keinesfalls mehr tragen.
  • VGH Bayern, 19.12.2013 - 3 CE 13.1453

    Anspruch des Beamten auf Gewährung von Akteneinsicht im Eilverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CE 21.853
    Es kann dabei offenbleiben, ob bereits § 44a VwGO der Zulässigkeit des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO wegen des Begehrens der Gewährung einer unselbständigen Verfahrenshandlung entgegenstand (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 2 C 16.15 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 7 CE 19.343 - juris Rn. 12 m.w.N.) oder im Interesse der Erlangung hinreichend effektiven Rechtsschutzes ggf. nicht zur Anwendung hätte kommen dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2013 - 3 CE 13.1453 - juris Rn. 25 m.w.N.; Stelkens/Schenk in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 44a Rn. 30 ff.).
  • VGH Bayern, 04.11.2020 - 9 CE 20.1968

    Erfolgloses Eilbegehren von Nachbarn auf baubaufsichtliches Einschreiten wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CE 21.853
    Darüber hinaus liegen schon nach den allgemeinen Anforderungen des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO auch die Voraussetzungen für eine Regelungsanordnung nicht (mehr) vor, da die erforderlichen Dringlichkeitsgründe, die eine vorläufige Regelung im Wege einer gerichtlichen Eilentscheidung nötig machen (sog. Anordnungsgrund) hier nicht glaubhaft gemacht wurden (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2020 - 9 CE 20.1968 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 23.06.2022 - AN 17 K 21.00698

    Gebot der Rücksichtnahme

    Die hiergegen erhobene Beschwerde hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. Juni 2021 (9 CE 21.853 - juris) zurückgewiesen.
  • VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.795

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht bei Jagdgenossen

    In diesen Punkten fehlt der Klage mithin das Rechtsschutzbedürfnis, da hier die Inanspruchnahme des Gerichts nicht länger bzw. noch nicht erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 9 CE 21.853 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 7 CE 19.343 - juris Rn. 14).
  • VG Bayreuth, 29.03.2022 - B 1 K 21.1173

    Untätigkeitsklage setzt Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts voraus,

    Darüber hinaus fehlt es dem Kläger für seinen Antrag mittlerweile am allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis, weil die hier verfolgte Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes nicht mehr erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 9 CE 21.853 - BeckRS 2021, 16355 Rn. 14, B.v. 8.4.2019 - 7 CE 19.343 - juris Rn. 14).
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